
Das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz) betrifft niedergelassene VertragsärztInnen sowie Psychologische PsychotherapeutInnen und Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen. Es verpflichtet gesetzlich, Nachweise über regelmäßige Fortbildung gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung zu erbringen (Continuing Medical Education – CME).
Der Nachweis über die Fortbildung kann durch Fortbildungszertifikate der Kammern der Ärzte, der Zahnärzte sowie der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten erbracht werden.
Die Ärzte- und Psychotherapeutenkammern fördern die Fortbildung der Kammermitglieder durch das Angebot eigener Fortbildungsmaßnahmen sowie die Anerkennung der geeigneten Fortbildungsmaßnahmen als Grundlage eines Nachweises der beruflichen Fortbildungspflicht.
Die Fortbildungsmaßnahmen werden mit Punkten bewertet. Ein Fortbildungszertifikat wird von den Kammern erteilt, wenn innerhalb von 5 Jahren Fortbildungsmaßnahmen mit mindestens 250 Punkten erreicht wurden, die nach den "Einheitlichen Bewertungskriterien" der Bundesärztekammer (siehe [Muster-] Satzungsregelung Fortbildung und Fortbildungszertifikat bzw. Bundespsychotherapeutenkamme) berechnet werden.
Fortbildungspunkte können nur im Rahmen von durch die Landeskammern zertifizierten Fortbildungsangeboten erworben werden. Hauptzielgruppe für das Fortbildungszertifikat sind Psychologische PsychotherapeutInnen, Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen und FachärztInnen, es ist jedoch auch für PsychologInnen und ÄrztInnen in Weiterbildung offen.
In den einheitlichen Bewertungskriterien der Bundesärzte- und Bundespsychotherapeutenkammer werden Fortbildungsaktivitäten in verschiedene Kategorien eingeteilt. CME-Beiträge der ZPPM gehören zur Kategorie D (strukturierte interaktive Fortbildung).
Jährlich werden in der ZPPM vier CME-Beiträge publiziert in Verbindung mit jeweils zehn Prüfungsfragen. Jede/r TeilnehmerIn erhält bei Bestehen 3 Fortbildungspunkte je Beitrag.
Die CME-Beiträge der ZPPM wurden durch die Nordrheinische Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung anerkannt. Die ZPPM ist somit zur Vergabe der Fortbildungspunkte für diese Fortbildungseinheit im Rahmen des Fortbildungszertifikates berechtigt. Diese Fortbildungspunkte werden von den anderen zertifizierenden Ärzte- und Psychotherapeutenkammern anerkannt.
Unkompliziert über das Internet! Die Teilnahme am CME-Programm der ZPPM ist nicht an ein Abonnement geknüpft!
Alle TeilnehmerInnen benötigen für die Teilnahme
- den CME-Beitrag, und
- den Evaluationsbogen.
Hier finden Sie ab sofort fortlaufend mit Erscheinen jeder Ausgabe den CME-Beitrag.
Die Anerkennung von Fortbildungsartikeln durch die Nordrheinische Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung gilt bis 4. April 2007 und wird dann jeweils per Antrag verlängert.
Ihre Daten werden ausschließlich für die Bearbeitung der Fortbildungseinheiten verwendet. Es erfolgt keine Speicherung der Ergebnisse über die für die Bearbeitung der Fortbildungseinheiten notwendige Zeit hinaus. Die Daten der Evaluation werden an die Nordrheinische Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung zur wissenschaftlichen Auswertung übermittelt. Die Angaben zur Person dienen nur statistischen Zwecken und werden von den Adressangaben anonymisiert verarbeitet.
Hier geht es direkt zu den Fortbildungseinheiten, d.h. zu den CME-Modulen.
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