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VG-Wort

Die Verwertungsgesellschaft Wort ist eine öffentlich-rechtliche Einrichtung, die Gebühren von all jenen erhebt, die in öffentlichen und privaten Räumen Kopiergeräte aufstellen (z.B. Bibliotheken) oder ein Fax-Gerät betreiben. Sie erhalten ein einmaliges Honorar von der VG-Wort, wenn Ihre Arbeit in einem Verlag erscheint und damit garantiert ist, daß sie in angemessenem Umfang in wissenschaftlichen und Fachbibliotheken steht. Magister- und Diplomarbeiten können ein Honorar nur nach entsprechender Überarbeitung erhalten,
CD-Roms sowie Publikationen in elektronischen Medien erhalten kein Honorar.

Die Meldung erfolgt auf dafür vorgesehenen Meldeformularen, die bei VG Wort kostenlos angefordert werden können. Meldefrist ist der 31. Januar nach Erscheinen. Verpaßt man die Frist, kann man sein Werk für das folgende Jahr melden.

Folgende Aufstellung der in einem der letzten Jahre ausbezahlten Honorare nach Seitenzahlen kann Ihnen als Richtwert dienen. Die Honorare variieren jedoch entsprechend den jährlichen Einnahmen der VG-Wort.

Seitenzahl
51 bis 100 ca. 220,- €
101 bis 300 ca. 300,- €
301 bis 500 ca. 330,-€

Adressen:
VG Wort Abteilung Wissenschaft München
Goethestr. 49
Tel.: 089 - 514120
Fax: 089 - 514 12 58
80336 München

VG-Wort (Büro Berlin:)
Köthener Str. 44 10963 Berlin
Tel.: 030 - 26138 45 / 26127 51
Fax: 030 - 26138 79

Ansprechpartner Abteilung Wissenschaft München:
Frau Gründobler, Tel.: 089 - 514 12 - 74
Herr Walter, Tel.: 089 - 514 12 - 77.
Internet: http://www.vgwort.de
Quelle: Homepage der VG Wort, Merkblatt für Urheber im wissenschaftlichen Bereich

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Empfehlungen und Strategien [354 KB]

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