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VG-WORT |
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Die Verwertungsgesellschaft Wort ist eine öffentlich-rechtliche Einrichtung, die Gebühren von all jenen erhebt, die in öffentlichen und privaten Räumen Kopiergeräte aufstellen (z.B. Bibliotheken) oder ein Fax-Gerät betreiben. Sie erhalten ein einmaliges Honorar von der VG-Wort, wenn Ihre Arbeit in einem Verlag erscheint und damit garantiert ist, daß sie in angemessenem Umfang in wissenschaftlichen und Fachbibliotheken steht. Magister- und Diplomarbeiten können ein Honorar nur nach entsprechender Überarbeitung erhalten, CD-Roms sowie Publikationen in elektronischen Medien erhalten kein Honorar.
Die Meldung erfolgt auf dafür vorgesehenen Meldeformularen, die bei VG Wort kostenlos angefordert werden können. Meldefrist ist der 31. Januar nach Erscheinen. Verpaßt man die Frist, kann man sein Werk für das folgende Jahr melden. Folgende Aufstellung der im Jahr 2000 ausgezahlten Honorare nach Seitenzahlen kann Ihnen als Richtwert dienen. Die Honorare variieren jedoch entsprechend den jährlichen Einnahmen der VG-Wort. Seitenzahl 51 bis 100 ca. 220,- € 101 bis 300 ca. 300,- € 301 bis 500 ca. 330,-€
Adressen: VG Wort Abteilung Wissenschaft München Goethestr. 49 Tel.: 089 - 514120 Fax: 089 - 514 12 58 80336 München VG-Wort (Büro Berlin:) Köthener Str. 44 10963 Berlin Tel.: 030 - 26138 45 / 26127 51 Fax: 030 - 26138 79 Ansprechpartner Abteilung Wissenschaft München: Frau Gründobler, Tel.: 089 - 514 12 - 74 Herr Walter, Tel.: 089 - 514 12 - 77. Internet: http://www.vgwort.de Quelle: Homepage der VG Wort, Merkblatt für Urheber im wissenschaftlichen Bereich
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